Praxis-Tipp

Angebot vs. Kostenvoranschlag: Der wichtige Unterschied

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 5 Min.
IC
Iosif-Nicusor Cosma
Gründer & Trockenbauer

Inhaber von Trockenbau Cosma in Herne. Schreibt über die Themen, mit denen er selbst jeden Tag als Handwerker zu tun hat.

Viele Handwerker verwenden „Angebot“ und „Kostenvoranschlag“ synonym — aber rechtlich gibt es einen entscheidenden Unterschied, der dich teuer zu stehen kommen kann.

Das Angebot (Offerte)

Ein Angebot ist eine rechtlich bindende Willenserklärung. Wenn dein Kunde das Angebot annimmt, kommt ein Vertrag zustande — zu genau den Konditionen, die im Angebot stehen. Du bist dann verpflichtet, die Leistung zum genannten Preis zu erbringen.

Wichtig: Ein Angebot ohne Befristung bindet dich zeitlich unbegrenzt! Deshalb solltest du immer eine Gültigkeitsdauer angeben, z.B. „Dieses Angebot ist gültig bis zum [Datum]“ oder „Gültigkeit: 30 Tage“.

Der Kostenvoranschlag (KVA)

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist nicht bindend — die tatsächlichen Kosten dürfen davon abweichen.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Nach einem Urteil des BGH darf die Abweichung in der Regel nicht mehr als 15-20% betragen. Bei größeren Abweichungen musst du den Kunden vorher informieren und sein Einverständnis einholen.

Wann was verwenden?

Formulierungstipp für Angebote: „Dieses Angebot ist freibleibend und gültig bis zum [Datum]. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.“

So schützt du dich als Handwerker

  1. Befristung: Setze immer eine Gültigkeitsdauer (14-30 Tage)
  2. Leistungsumfang: Beschreibe genau, was enthalten ist — und was nicht
  3. Materialpreise: Füge einen Hinweis ein, dass Materialpreise sich ändern können
  4. Unvorhergesehenes: Nimm einen Vorbehalt für verdeckte Mängel oder Zusatzarbeiten auf

Angebot mit TC Rechnung erstellen

In TC Rechnung kannst du zwischen Rechnung und Angebot wechseln — einfach antippen. Die App setzt automatisch die richtige Nummerierung (TC-A- für Angebote, TC-R- für Rechnungen) und ergänzt den Gültigkeitshinweis.

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