Organisation

Rechnungen aufbewahren: 10 Jahre Pflicht

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 5 Min.
IC
Iosif-Nicusor Cosma
Gründer & Trockenbauer

Inhaber von Trockenbau Cosma in Herne. Schreibt über die Themen, mit denen er selbst jeden Tag als Handwerker zu tun hat.

In Deutschland musst du als Unternehmer deine Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren. Das gilt sowohl für ausgestellte als auch für erhaltene Rechnungen. Hier erfährst du, was genau aufbewahrt werden muss und wie du es am besten organisierst.

Die gesetzliche Grundlage

Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus §14b UStG und §257 HGB. Die 10-Jahres-Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Beispiel: Eine Rechnung vom 15. März 2026 muss bis zum 31. Dezember 2036 aufbewahrt werden.

Was muss aufbewahrt werden?

Digitale Aufbewahrung

Die gute Nachricht: Digitale Aufbewahrung ist erlaubt, solange die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) eingehalten werden. Das bedeutet:

Tipps für die Organisation

  1. Ordnerstruktur: Lege für jedes Jahr einen separaten Ordner an (digital und/oder physisch)
  2. Regelmäßige Backups: Sichere digitale Rechnungen auf einer externen Festplatte oder USB-Stick
  3. PDF statt Papier: PDF-Rechnungen können platzsparend archiviert werden
  4. TC Rechnung Backup: Nutze die Backup-Funktion regelmäßig (Firma → Datensicherung → Backup exportieren)

Was passiert bei Verstößen?

Wenn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung feststellt, dass Rechnungen fehlen, kann das zu Schätzungen führen — und die fallen in der Regel nicht zu deinen Gunsten aus. Außerdem drohen Bußgelder wegen Verletzung der Buchführungspflicht.

Tipp mit TC Rechnung: Exportiere regelmäßig ein Backup deiner Daten und speichere die JSON-Datei zusammen mit den PDF-Rechnungen in einem Jahresordner. So hast du alles an einem Ort und erfüllst die Aufbewahrungspflicht.

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