Was tun wenn der Kunde nicht zahlt?
Unbezahlte Rechnungen sind im Handwerk leider keine Seltenheit. Laut einer Studie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) haben über 60% aller Handwerksbetriebe mit Zahlungsverzug zu kämpfen. Hier erfährst du, wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Schritt 1: Freundliche Zahlungserinnerung
Wann: 7-14 Tage nach Fälligkeit
Oft ist es einfach Vergesslichkeit. Ein kurzer Anruf oder eine freundliche Nachricht reicht häufig. Bleibe sachlich und professionell — der Kunde soll sich nicht angegriffen fühlen.
Schritt 2: Erste Mahnung
Wann: 14-21 Tage nach Fälligkeit
Wenn die Zahlungserinnerung ohne Erfolg bleibt, schickst du eine formelle Mahnung. Ab jetzt ist der Kunde im Verzug und du darfst:
- Verzugszinsen berechnen: 5% über Basiszinssatz (Privatkunden) oder 9% (Gewerbekunden)
- Eine Mahnpauschale von 40€ erheben (bei Gewerbekunden)
Schritt 3: Zweite Mahnung
Wann: 7-14 Tage nach der ersten Mahnung
Setze eine letzte Frist und weise auf mögliche rechtliche Schritte hin. Dokumentiere alles schriftlich (Einschreiben empfohlen).
Schritt 4: Rechtliche Schritte
Wenn auch die zweite Mahnung erfolglos bleibt, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Gerichtliches Mahnverfahren: Online über mahngerichte.de, kostet ca. 32€ bei 1.000€ Forderung
- Inkassobüro: Übernimmt das Eintreiben gegen Gebühr
- Handwerkskammer: Bietet kostenlose Schlichtungsverfahren an
- Rechtsanwalt: Bei größeren Beträgen oder komplizierten Fällen
Prävention: So vermeidest du Zahlungsausfälle
- Zahlungsziel angeben: Schreibe immer ein Fälligkeitsdatum auf die Rechnung
- Abschlagsrechnungen: Bei größeren Aufträgen Teilzahlungen vereinbaren
- Bonität prüfen: Bei neuen Gewerbekunden vorher informieren
- Schriftlicher Auftrag: Immer eine Auftragsbestätigung einholen
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